Allgemeine Geschäftsbedingungen für die 36. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Andrologie e.V. vom 14.-16. November 2024 in Köln
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den TeilnehmerInnenn der 36. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Andrologie e.V. vom 14.-16. November 2024 in Köln (im folgendem „TeilnehmerInnen“ genannt), sowie der Deutschen Gesellschaft für Andrologie e.V. (im folgendem „Veranstalter“ genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.
2. Anmeldung und Bestätigung
Anmeldungen werden immer vorbehaltlich der vorhandenen Kapazitäten angenommen. Nach Eingang der Anmeldung der TeilnehmerInnen (online, per Post, Fax oder E-Mail) erhält dieser vom Veranstalter innerhalb von 14 Tagen für alle gebuchten Programme eine entsprechende schriftliche Anmeldebestätigung und Rechnung (per E-Mail oder Post) zugesendet. Diese gilt gleichzeitig als Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt. Mit der Zusendung der Bestätigung wird die Anmeldung rechtsverbindlich.
3. Fälligkeit der Gebühren
Sämtliche durch den Veranstalter gegenüber den TeilnehmerInnen in Rechnung gestellte Gebühren werden innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum (ab vier Wochen vor Veranstaltungs-beginn sofort) fällig. Die Nutzung von durch den Veranstalter eingeräumten Preisermäßigungen für einen frühen Anmeldetermin durch die TeilnehmerInnen hat auch die Zahlung des Rechnungsbetrages bis zum Ende des jeweiligen preisbegünstigten Zeitraumes zur Bedingung. Ansonsten kann der Veranstaltung die Differenz zum später gültigen Preis nachträglich in Rechnung stellen.
4. Zahlungsarten
Die Zahlung der Gebühren ist per Überweisung oder Lastschrift möglich. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich, bei Verlust übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
5. Leistungsumfang
Die Veranstaltungsgebühr berechtigt ausschließlich zum Besuch des ausgewiesenen wissenschaftlichen Programmes während der gesamten Veranstaltung oder am jeweiligen Tag. Werden für einzelne Programmpunkte des wissenschaftlichen Programmes zusätzliche Gebühren erhoben, so setzt die Teilnahme an diesen Programmen sowohl die Anmeldung und Entrichtung der entsprechenden Gebühr zum wissenschaftlichen Programm am jeweiligen Tag als auch die Anmeldung zum Programmpunkt voraus.
6. Anreise und Übernachtung
Anreise und Übernachtung sind durch die TeilnehmerInnen selbst zur organisieren. Durch den Veranstalter werden Hinweise zu Hotelübernachtungen gegeben.
7. Stornierungen oder Umbuchungen durch die TeilnehmerInnen
Stornierungen der Anmeldung durch die TeilnehmerInnen bedürfen der Schriftform. Bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird bei Stornierung durch die TeilnehmerInnen vom Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € erhoben. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden dem TeilnehmerInnen abzgl. dieser Bearbeitungsgebühr umgehend zurückerstattet. Nach diesem Datum oder bei Nicht-Erscheinen zur Veranstaltung werden die vollen Teilnahmegebühren erhoben. Die TeilnehmerInnen sind berechtigt, ihre Anmeldung auf eine andere Person zu übertragen. Für diese Änderung kann eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € erhoben werden.
Für Umbuchungen durch die TeilnehmerInnen nach Versand der Anmeldebestätigung/Rechnung durch den Veranstalter kann von diesem eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € erhoben werden.
Nachträgliche Buchungen von anmeldepflichtigen Bestandteilen der jeweiligen Veranstaltung können nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit der jeweiligen Veranstaltung bestätigt werden. Ist die nachträgliche Buchung nicht möglich, berechtigt dies nicht zur gebührenfreien Stornierung der gesamten Veranstaltung.
8. Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen oder Bestandteile hiervon bei Nichterreichen einer MindestteilnehmerInnenzahl oder bei Absagen des Referenten kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird die durch die TeilnehmerInnen bereits gezahlte Gebühr vollständig zurückerstattet.
9. Höhere Gewalt, Haftungsausschluss
Kann die Veranstaltung oder Bestandteile hiervon aufgrund von unvorhersehbaren wirtschaftlichen oder politischen Ereignissen oder durch höhere Gewalt nicht stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, diese abzusagen. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch die TeilnehmerInnen ist dann ausgeschlossen. Dies gilt auch für Leistungen, die der TeilnehmerInnen im Zusammenhang mit der ursprünglich geplanten Veranstaltung evtl. gebucht hatte (z.B. Flüge, Bahntickets, Hotelübernachtungen).
10. Urheberrechte
Sämtliche Tagungsunterlagen des Veranstalters sind urheberrechtlich geschützt. Den TeilnehmerInnen wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist TeilnehmerInnenn und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
11. Datenschutz
Die vom TeilnehmerInnen gegenüber dem Veranstalter angegebenen Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sowie evtl. zur Information über weitere Veranstaltungen des Veranstalters genutzt. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht ohne die ausdrückliche Einwilligung des TeilnehmerInnen.
12. Haftungsbeschränkungen
Wenn Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet der Veranstalter gegenüber den TeilnehmerInnenn nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
13. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG-Abkommen). Soweit gesetzlich zulässig, wird Dresden als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.